Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler können seit dem 15. März die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Die ersten Zahlen zeigen, dass die Antragstellungen und auch die Auszahlungen erfolgreich angelaufen sind.

Bisher gab es rund 1,7 Millionen Anträge, die zum allergrößten Teil bereits bewilligt und auch ausgezahlt sind. Die Auszahlung erfolgt durch das automatisierte Verfahren sehr zügig: Das Geld ist in den meisten Fällen innerhalb von zwei Werktagen auf dem Konto.

Auf der Website zur Antragstellung finden sich jeweils die aktuellen Zahlen: Sie zeigen wie viele Anträge gestellt wurden und wieviel Geld bereits ausgezahlt worden ist.

 

Was für eine Pauschale ist das?

Von der Energiepreispauschale können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren.

Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale in Höhe von 200 Euro ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder Schülerin beziehungsweise Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen waren.

Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung. Sie ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen.

 

Wer genau hat Anspruch auf diese Energiepreispauschale?

Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro haben:

  • Studierende
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.

Wo kann man die Pauschale beantragen?

Bund und Länder haben gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Zuständig für die Auszahlung sind die Länder. Die Länder haben jeweils in eigener Verantwortung die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld beantragt und ausgezahlt werden kann. Die bundesweit einheitliche  Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro ist ab sofort für alle Antragsberechtigten möglich.