Wie funktioniert das Flächen-Faktor-Verfahren?

 

Das Flächen-Faktor-Verfahren funktioniert wie folgt:

 

1.      Schritt: Berechnung der Flächenbeträge

 

Die in der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag angegeben Flächen werden mit gesetzlich vorgegebenen Beträgen angesetzt:

 

Fläche des Grund und Bodens (also die Grundstücksgröße bzw. Bodenfläche) mit 0,04 € pro m2

 

Zu Wohnzwecken genutzte Gebäudeflächen mit 0,50 € pro m2 Wohnfläche, die aber wegen der sozialpolitischen Bedeutung des Wohnens mit einer sogenannten Steuermesszahl auf 70% reduziert werden. Der effektive Ansatz beträgt damit 0,35 € pro m2 Wohnfläche.

 

Anders als zu Wohnzwecken genutzte Gebäudeflächen mit 0,50 € pro m2 Nutzungsfläche

 

2.      Schritt: Anwendung des Faktors

 

Die Summe der Flächenansätze wird mit einem Faktor multipliziert. Er fällt umso höher aus je besser die Lage ist. Um dies zu beurteilen, wird der Bodenrichtwert für das Grundstück mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert in der Gemeinde verglichen. Die Formel zur Berechnung des Faktors steht im Gesetz. Die Bodenrichtwerte bekommt das Finanzamt automatisch von der Katasterverwaltung.

 

Das Ergebnis heißt Grundsteuermessbetrag und wird vom Finanzamt der Kommune und der Eigentümerin / dem Eigentümer mit einem Bescheid mitgeteilt. Dieser Bescheid enthält keine Zahlungsaufforderung an Sie. Der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist die Grundlage für die Festsetzung der veränderten Grundsteuer ab dem Jahr 2025 durch die Kommune.

 

3.      Schritt: Berechnung der Grundsteuer durch die Kommune

 

Die Gemeinde berechnet die Grundsteuer, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit ihrem im Rahmen der Reform anzupassenden Hebesatz multipliziert. Die Höhe der Steuer teilt sie dem Eigentümer mit einem Steuerbescheid mit. Dieser Bescheid enthält für Sie eine Zahlungsaufforderung an die Kommune. Die auf den neuen Berechnungsgrundlagen basierende Grundsteuer ist erstmalig ab dem 01.01.2025 zu zahlen.

 

Berechnungsbeispiel FFV