Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.