Die Corona-Pandemie bescherte uns allen eine harte Zeit. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich schlugen aufs Gemüt und brachten viele Menschen an die Grenzen ihrer Geduld. Währenddessen gefährdeten Maßnahmen im unternehmerischen Bereich wie Geschäftsschließungen und Zutrittsbeschränkungen viele Betriebe in ihrer Existenz.

Die Bundesregierung schnürte in dieser Zeit diverse Hilfspakete, um die finanzielle Lage der Unternehmen zu erleichtern, indem sie ihnen bestimmte Kosten (im Voraus) erstattete.
Da die endgültige Höhe der erstattungsfähigen Kosten bei der Beantragung der Corona-Hilfen noch nicht feststand, wurde zunächst ein Vorschuss ausgezahlt. Um nach dem Auslaufen der Förderprogramme festzustellen, ob ein Zuschuss berechtigt und korrekt bemessen war, muss für jedes Programm eine Schlussabrechnung erfolgen.

Zur Vereinfachung wurden die einzelnen Unterstützungsprogramme in verschiedene Pakete einge-
teilt, da zwischen den einzelnen Hilfen auch Abhängigkeiten bestehen, die auf diese Weise berücksichtigt werden können.

Die folgende Infografik veranschaulicht Ihnen den Prozess und zeigt auf, welche Unterlagen Sie zusammentragen müssen. Das Einreichen der Schlussabrechnung erledigen wir für Sie.