KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie jetzt einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Der erste Schritt: Starten Sie den KfW-Förderassistenten, finden Sie den passenden KfW-Kredit und erfassen Sie alle Angaben für Ihren Kreditantrag. Damit sind Sie richtig gut auf das wichtige Bankgespräch vorbereitet.
Dazu besuchen Sie die Seite der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/?kfwmc=vt.sea.google.SEA_VT_Erweitern_Corona-Hilfe_BK.{Anzeigengruppe}.{Anzeige}&wt_cc1=erweitern&wt_cc2=kon|newsroom&wt_cc3=100993282282_kwd-890645242982_427268822529&wt_kw=e_100993282282_kfw%20corona
Um den kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität in der aktuellen Corona-Krise zu sichern, hat die Bürgschaftsbank Hessen ihre Fördermöglichkeiten erneut erweitert und verbessert. Ab sofort ist es bis zum 31.12.2020 möglich, im Rahmen der Bundesregelung Bürgschaften 2020 Bürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu 90% zu erhalten.
Bei einer 90%-igen Bürgschaft
Weitere Ausführungen über Bedingungen, Antragswege, etc. finden Sie hier.
Für weitergehende Fragen zur Nutzung der verschiedenen Sicherungsinstrumente stehen Ihnen unsere Firmenkundenbetreuer jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Details zur Bundesregelung Bürgschaften 2020 können Sie dem Bestätigungsformular entnehmen, welches immer durch die Hausbank mit dem Antrag einzureichen ist.
Wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung sind neben der KfW auch die deutschen Bürgschaftsbanken, die Ihnen in Verbindung mit Ihrer Hausbank herauszulegende Kredite besichern können. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der Maßnahmen, die von Seiten der Bürgschaftsbank Hessen erfolgen, diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.
Die Rahmenbedingungen der Bürgschaftsgewährung, wie bspw. bankübliche Besicherung und Konditionen, bleiben gleich. Weiterhin verbürgen wir wie bisher lediglich neue Kreditvergaben.
Wir empfehlen den Unternehmen die frühzeitige Erstellung einer Kapitalbedarfsermittlung für 2020 und bei entsprechendem Finanzierungsbedarf eine frühzeitige Einbindung der Haus- und Bürgschaftsbank. Das Unternehmen sollte dabei in den Jahren vor der Krise wirtschaftlich erfolgreich gewesen sein.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Erforderliche Prüfungsunterlagen haben wir in einer Checkliste zusammengefasst:
>>> Checkliste „Corona-Krise“ hier herunterladen
Die dazu gehörigen Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich.
Um für Sie bestmöglich telefonisch erreichbar zu sein, haben wir eine Corona-Hotline unter 0611/1507-77 geschaltet.
Darüber hinaus sind die Ihnen bekannten Ansprechpartner selbstverständlich auch per Mail erreichbar.
Weiterhin können Anfragen an uns auch über das neue Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken erfolgen.
Quelle: Bürgschaftsbank Hessen: https://bb-h.de/corona/